Winterausfallgeld-Vorausleistung
- Winterausfallgeld-Vorausleistung
Begriff der ⇡ Winterbauförderung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. W.-V. ist zum einen die Vorarbeit der witterungsabhängig beschäftigten Arbeitnehmer, durch die Zeitguthaben für die Schlechtwetterzeit entstehen und in dieser Zeit abgebaut werden können, sowie der durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelte und aus Umlagen finanzierte Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Zahlung von ⇡ Winterausfallgeld bis zur 100. Ausfallstunde.
- Gesetzliche Regelung und Folgewirkungen für die Winterbauförderung in §§ 209 ff. SGB III.
- Vgl. auch ⇡ Baugewerbe, ⇡ Wintergeld.
Lexikon der Economics.
2013.
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Wintergeld — Wintergeld, eine Maßnahme der Bundesanstalt für Arbeit zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. Nach §§ 209 ff. SGB III haben Arbeitnehmer der Bauwirtschaft Anspruch auf: 1) Wintergeld in der Förderungszeit zur… … Universal-Lexikon
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