Winterausfallgeld-Vorausleistung

Winterausfallgeld-Vorausleistung
Begriff der  Winterbauförderung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. W.-V. ist zum einen die Vorarbeit der witterungsabhängig beschäftigten Arbeitnehmer, durch die Zeitguthaben für die Schlechtwetterzeit entstehen und in dieser Zeit abgebaut werden können, sowie der durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelte und aus Umlagen finanzierte Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Zahlung von  Winterausfallgeld bis zur 100. Ausfallstunde.
- Gesetzliche Regelung und Folgewirkungen für die Winterbauförderung in §§ 209 ff. SGB III.
- Vgl. auch  Baugewerbe,  Wintergeld.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Winterausfallgeld — Leistung des Arbeitgebers bzw. der ⇡ Bundesagentur für Arbeit (BA) für witterungsbedingte Ausfallstunden von Arbeitnehmern des Baugewerbes. Anspruch auf W. haben Arbeitnehmer bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit (1.… …   Lexikon der Economics

  • Wintergeld — Wintergeld,   eine Maßnahme der Bundesanstalt für Arbeit zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. Nach §§ 209 ff. SGB III haben Arbeitnehmer der Bauwirtschaft Anspruch auf: 1) Wintergeld in der Förderungszeit zur… …   Universal-Lexikon

  • Baugewerbe — I. Amtliche Statistik:Industriezweig bestehend aus den Bereichen vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch und Tiefbau, Bauinstallation, sonstiges Baugewerbe und Vermietung von Baumaschinen und geräten mit Bedienungspersonal. Monatlich bzw.… …   Lexikon der Economics

  • Wintergeld — 1. Begriff: Leistungen der ⇡ Bundesagentur für Arbeit (BA) an Arbeitnehmer des Bauhaupt und Baunebengewerbes, die auf witterungsbedingten Arbeitsplätzen beschäftigt sind. 2. Formen: (1) Mehraufwands Wintergeld (§ 212 SGB III) zur Abgeltung… …   Lexikon der Economics

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